SIST DIN 14090:2005
(Main)Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken
Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken
Površine za gasilce na zemljišču
Standard obravnava definicije in zahteve za dostopne poti za gasilce, dovozne poti za gasilska vozila, postavitvene površine ter delovne površine za gasilska vozila.
General Information
Standards Content (Sample)
SLOVENSKI STANDARD
01-december-2005
3RYUãLQH]DJDVLOFHQD]HPOMLãþX
Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken
Ta slovenski standard je istoveten z:
ICS:
13.220.01 Varstvo pred požarom na Protection against fire in
splošno general
2003-01.Slovenski inštitut za standardizacijo. Razmnoževanje celote ali delov tega standarda ni dovoljeno.
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DEUTSCHE NORM Mai 2003
Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken
ICS 13.220.01
Ersatz für
DIN 14090:1977-06
Areas for the fire brigade on premises
Surfaces réservées aux pompiers sur les terrains
Vorwort
Diese Norm wurde vom FNFW-Arbeitsausschuss (AA) 192.02 „Bauliche Anlagen und Einrichtungen“
erarbeitet. Die Überarbeitung von DIN 14090:1977-06 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt
den veränderten Gegebenheiten anzupassen.
Der Anhang A ist informativ.
Änderungen
Gegenüber DIN 14090:1977-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Begriffe und Definitionen wurden überarbeitet.
b) Die Anforderungen an Zugänge, Zufahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen wurden
überarbeitet.
c) Die Darstellung der Flächen wurde aufgenommen.
d) Die Erläuterungen zu Abschnittsänderungen wurden aufgenommen.
e) Es erfolgte eine redaktionelle Überarbeitung.
Frühere Ausgaben
DIN 14090: 1977-06
Fortsetzung Seite 2 bis 13
Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
.
© DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, Ref. Nr. DIN 14090:2003-05
nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Preisgr. 07 Vertr.-Nr. 0007
Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin
NormCD - Stand 2005-03
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DIN 14090:2003-05
Inhalt
Seite
Vorwort. 1
1 Anwendungsbereich. 3
2 Normative Verweisungen . 3
3 Begriffe. 3
4 Anforderungen . 4
4.1 Zugänge . 4
4.2 Zufahrten. 4
4.2.1 Breite, Höhe . 4
4.2.2 Kurven. 5
4.2.3 Fahrspuren . 6
4.2.4 Neigungen. 6
4.2.5 Stufen und Schwellen. 6
4.2.6 Sperrvorrichtungen. 6
4.2.7 Hinweisschilder. 7
4.2.8 Bordsteinabsenkung . 7
4.2.9 Parkstreifen . 7
4.2.10 Randbegrenzung. 7
4.2.11 Befestigung und Tragfähigkeit . 7
4.3 Aufstellflächen . 7
4.3.1 Allgemeines . 7
4.3.2 Parallel zu Außenwänden. 7
4.3.3 Rechtwinklig zu Außenwänden . 8
4.3.4 Neigungen. 8
4.3.5 Stufen und Schwellen. 9
4.3.6 Freihalten des Anleiterbereiches . 9
4.3.7 Hinweisschilder. 9
4.3.8 Randbegrenzung. 9
4.3.9 Befestigung und Tragfähigkeit . 9
4.4 Bewegungsflächen . 9
4.4.1 Breite, Länge . 9
4.4.2 Neigungen. 10
4.4.3 Stufen und Schwellen. 10
4.4.4 Entwässerung. 10
4.4.5 Hinweisschilder. 10
4.4.6 Randbegrenzung. 10
4.4.7 Befestigung und Tragfähigkeit . 10
5 Darstellung der Flächen . 10
Anhang A (informativ) Erläuterungen. 12
A.1 Allgemeine Erläuterungen . 12
A.2 Erläuterung zu 4.1. 12
A.3 Erläuterung zu 4.2.2. 12
A.4 Erläuterung zu 4.2.7, 4.3.7 und 4.4.5 . 12
A.5 Erläuterung zu 4.3. 12
A.6 Erläuterung zu 4.4.1. 13
NormCD - Stand 2005-03
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DIN 14090:2003-05
1 Anwendungsbereich
Diese Norm stellt allgemeine Grundsätze für die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf
Grundstücken auf.
Diese Norm gilt in Verbindung mit der Normenreihe für Hubrettungsfahrzeuge DIN 14701.
2 Normative Verweisungen
Diese Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen.
Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind
nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen
dieser Publikationen nur zu dieser Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind.
Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich
Änderungen).
DIN 1055-3, Lastannahmen für Bauten — Teil 3: Verkehrslasten.
DIN 1072, Straßen- und Wegbrücken — Lastannahmen.
DIN 3223, Betätigungsschlüssel für Armaturen.
DIN 4066:1997-03, Hinweisschilder für die Feuerwehr.
DIN 14701-1, Hubrettungsfahrzeuge — Teil 1: Zweck, Begriffe, Sicherheitseinrichtungen, Anforderungen.
DIN 14701-2, Hubrettungsfahrzeuge — Teil 2: Drehleitern mit maschinellem Antrieb.
DIN 14701-3, Hubrettungsfahrzeuge — Teil 2: Rettungskörbe.
DIN 14924, Feuerwehrbeil mit Schutztasche.
3 Begriffe
Für die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Begriffe.
3.1
Zugänge
Flächen auf dem Grundstück, die Grundstücksteile mit der öffentlichen Verkehrsfläche verbinden. Sie
können auch überbaut sein (Durchgänge). Sie dienen zum Erreichen von Stellflächen mit Rettungs- und
Löschgeräten
3.2
Zufahrten
befestigte Flächen auf dem Grundstück, die mit der öffentlichen Verkehrsfläche direkt in Verbindung
stehen. Sie können auch überbaut sein (Durchfahrten). Sie dienen zum Erreichen von Aufstell- und
Bewegungsflächen mit Feuerwehrfahrzeugen
3.3
Aufstellflächen
nicht überbaute befestigte Flächen auf dem Grundstück, die mit der öffentlichen Verkehrsfläche direkt oder
über Zufahrten in Verbindung stehen. Sie dienen dem Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen
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3.4
Bewegungsflächen
befestigte Flächen auf dem Grundstück, die mit der öffentlichen Verkehrsfläche direkt oder über Zufahrten
in Verbindung stehen. Sie dienen dem Aufstellen von Feuerwehrfahrzeugen, der Entnahme und
Bereitstellung von Geräten sowie der Entwicklung von Rettungs- und Löscheinsätzen. Zufahrten sind keine
Bewegungsflächen. Bewegungsflächen können gleichzeitig Aufstellflächen sein
4 Anforderungen
4.1 Zugänge
Zugänge müssen geradlinig, ebenerdig und mindestens 1,25 m breit sein. Für Türöffnungen und andere
geringfügige Einengungen genügt eine lichte Breite von mindestens 1 m (siehe Bild 1).
Durchgänge müssen an jeder Stelle eine lichte Höhe von mindestens 2,2 m haben, für Türöffnungen
genügt eine lichte Höhe von mindestens 2 m.
Zugänge sind durch Hinweisschilder D 1 nach DIN 4066:1997-07, 3.6 mit der Aufschrift „Feuerwehrzugang“
zu kennzeichnen. Zugänge müssen ständig freigehalten werden und jederzeit für die Feuerwehr zugänglich
sein.
Maße in Meter
bei Durchgang
lichte Höhe Durchgang ≥ 2,2 m
lichte Höhe Türen ≥ 2 m
Bild 1 — Zugang
4.2 Zufahrten
4.2.1 Breite, Höhe
Die lichte Breite geradliniger Zufahrten muss mindestens 3 m betragen. Wird eine Zufahrt auf eine Länge
von mehr als 12 m beidseitig durch Bauteile (z. B. Wände, Pfeiler) begrenzt, so muss die lichte Breite
mindestens 3,5 m betragen (siehe Bild 2).
Die lichte Höhe der Durchfahrten muss mindestens 3,5 m betragen.
An Durchfahrten angrenzende Bauteile (z. B. Wände, Pfeiler, Decken) müssen feuerbeständig sein.
Zufahrten müssen ständig freigehalten werden.
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bei Durchfahrt
lichte Höhe ≥ 3,5 m
Legende
a bei Länge der beidseitig begrenzten Zufahrt ≤ 12 m: Breite ≥ 3 m
bei Länge der beidseitig begrenzten Zufahrt > 12 m: Breite ≥ 3,5 m
Bild 2 — Geradlinig geführte Zufahrt
4.2.2 Kurven
Werden die Zufahrten nicht geradlinig geführt, so muss in Abhängigkeit vom Außenradius r der Kurve ihre
Breite b den in der Tabelle 1 angegebenen Werten entsprechen. Dabei müssen vor oder hinter Kurven auf
einer Länge von mindestens 11 m Übergangsbereiche vorhanden sein (siehe Bild 3).
Zum Einbiegen von der öffentlichen Verkehrsfläche in die Zufahrt muss ein Außenradius der Kurve von
mindestens 10,5 m für jede Anfahrrichtung vorhanden sein.
Tabelle 1 — Kurvenaußenradius und Breite der Zufahrt
r b
min.
m m
bis 10,5: unzulässig —
10,5 bis 12 5,0
über 12 bis 15 4,5
über 15 bis 20 4,0
über 20 bis 70 3,5
über 70 3,0
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Maße in Meter
Bild 3 — Nicht geradlinig geführte Zufahrt
4.2.3 Fahrspuren
Geradlinig geführte Zufahrten dürfen außerhalb der Übergangsbereiche (siehe 4.2.2 und 4.4) als
Fahrspuren (z. B. in gärtnerischen Anlagen) ausgebildet werden. Die beiden befestigten Streifen müssen
voneinander einen Abstand von 0,8 m haben und mindestens je 1,1 m breit sein (siehe Bild 3).
4.2.4 Neigungen
Zufahrten dürfen längs bis zu 10 % geneigt sein. Neigungswechsel sind mit einem Radius von mindestens
15 m auszurunden.
Bei Neigungswechseln vor, in oder hinter Durchfahrten ist zu prüfen, ob die lichte Höhe von 3,5 m unter
Beachtung der Abmessungen der Feuerwehrfahrzeuge ausreicht.
4.2.5 Stufen und Schwellen
Stufen und Schwellen (z. B. Bordsteine) im Zuge von Zufahrten dürfen nicht höher als 8 cm sein. Eine
Folge von Stufen oder Schwellen im Abstand von weniger als 10 m ist unzulässig. Im Bereich von
Neigungswechseln dürfen keine Stufen sein.
4.2.6 Sperrvorrichtungen
Sperrvorrichtungen (z. B. Sperrbalken, Ketten, Sperrpfosten) sind in Zufahrten zulässig, wenn sie von der
Feuerwehr geöffnet werden können. Vorzugsweise sind Verschlüsse zu verwenden, die mit dem
Überflurhydrantenschlüssel nach DIN 3223 oder dem Feuerwehrbeil nach DIN 14924 geöffnet werden
können. Im Einvernehmen mit der Feuerwehr sind auch andere Schließsysteme zulässig.
Sperrpfosten dürfen im umgelegten Zustand nicht höher als 8 cm sein.
NormCD - S
...
Questions, Comments and Discussion
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