Safety requirements for cableway installations designed to carry persons - Drive systems and other mechanical equipment

This European Standard specifies safety requirements for the mechanical and electrical devices of the drive system and other mechanical devices for cableway installations designed to carry persons. This standard is applicable to the various types of installations and takes into account their environment.
This European Standard applies to the design, manufacture, installation, maintenance and operation of the mechanical and electrical devices of the drive system and other mechanical devices for cableway installations designed to carry persons.
It includes requirements concerning the prevention of accidents and the protection of workers without prejudice to the application of national regulations.
National regulations regarding building or construction or that are designed to protect particular groups of people, remain unaffected.
It does not apply to installations for the transportation of goods, or to lifts.
Clauses 6 to 11 apply to the mechanical and electrical devices of the drive system.
Clauses 12 to 20 apply to other mechanical devices.

Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr - Antriebe und weitere mechanische Einrichtungen

Diese Europäische Norm legt die Sicherheitsanforderungen an die mechanischen und elektrischen Einrichtungen der Antriebe und der übrigen mechanischen Einrichtungen von Seilbahnen für die Personenbeförderung fest. Dabei werden die verschiedenen Seilbahnsysteme und deren Umgebung berücksichtigt.
Die vorliegende Europäische Norm gilt für die Planung, die Montage, die Herstellung, die Instandhaltung, und den Betrieb der mechanischen und elektrischen Einrichtungen der Antriebe und der übrigen mechanischen Einrichtungen der Seilbahnen für die Personenbeförderung.
Sie enthält Anforderungen über die Unfallverhütung und den Arbeitnehmerschutz unbeschadet der Anwendung nationaler Vorschriften.
Nationale Vorschriften mit bau- oder ordnungsrechtlichem Charakter oder die dem Schutz besonderer Personengruppen dienen bleiben unberührt.
Sie gilt weder für Seilbahnen des Güterverkehrs noch für Aufzüge.
Abschnitte 6 bis 11 gelten für mechanische und elektrische Einrichtungen der Antriebe.
Abschnitte 12 bis 20 gelten für weitere mechanische Einrichtungen.

Prescriptions de sécurité pour les installations à câbles transportant des personnes - Entraînements et autres dispositifs mécaniques

La présente Norme européenne établit les prescriptions de sécurité s’appliquant aux dispositifs mécaniques et électriques des entraînements et autres dispositifs mécaniques des installations à câbles transportant des personnes. Elle tient compte des différents systèmes de transport à câbles et de leur environnement.
La présente Norme européenne s’applique à la conception, au montage, à la fabrication, à la maintenance et à l’exploitation des dispositifs mécaniques et électriques des entraînements et autres dispositifs mécaniques pour les installations à câbles transportant des personnes.
Elle comprend des prescriptions relatives à la prévention des accidents et à la protection des travailleurs, sans préjudice du respect des prescriptions nationales.
Les prescriptions nationales à caractère juridique, du droit de la construction ou destinées à la protection de groupes particuliers de personnes, ne sont pas affectées.
La présente norme ne s’applique ni aux installations de transport à câbles destinées aux marchandises, ni aux ascenseurs.
Les Articles 6 à 11 s’appliquent aux dispositifs mécaniques et électriques des entraînements.
Les Articles 12 à 20 s’appliquent aux autres dispositifs mécaniques.

Varnostne zahteve za žičniške naprave za prevoz oseb - Pogonski sistemi in druga mehanska oprema (vključuje dopolnilo A1)

Ta evropski standard določa varnostne zahteve za mehanske in električne naprave za pogonske sisteme ter druge mehanske naprave za žičniške naprave za prevoz oseb. Ta standard se uporablja za različne vrste naprav, pri čemer se upoštevajo okolja njihove uporabe.
Ta evropski standard se uporablja za načrtovanje, proizvodnjo, namestitev, vzdrževanje in delovanje mehanskih ter električnih naprav za pogonske sisteme ter druge mehanske naprave za žičniške naprave za prevoz oseb.
Vključuje zahteve v zvezi s preprečevanjem nesreč in z zaščito delavcev brez poseganja v nacionalne predpise.
Standard ne vpliva na nacionalne predpise, ki urejajo gradnjo, ali predpise, ki služijo zaščiti določene skupine ljudi.
Ne uporablja se za žičniške naprave za prevoz blaga ali dvigala.
Točke 6–11 se uporabljajo za mehanske in električne naprave pogonskih sistemov.
Točke 12–20 se uporabljajo za druge mehanske naprave.

General Information

Status
Published
Publication Date
20-Dec-2022
Withdrawal Date
05-Jan-2023
Current Stage
6060 - Definitive text made available (DAV) - Publishing
Start Date
21-Dec-2022
Completion Date
21-Dec-2022

Relations

Standard
EN 13223:2015+A1:2023
German language
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Standards Content (Sample)


SLOVENSKI STANDARD
01-junij-2023
Varnostne zahteve za žičniške naprave za prevoz oseb - Pogonski sistemi in druga
mehanska oprema (vključuje dopolnilo A1)
Safety requirements for cableway installations designed to carry persons - Drive systems
and other mechanical equipment
Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr - Antriebe und
weitere mechanische Einrichtungen
Prescriptions de sécurité pour les installations à câbles transportant des personnes -
Entraînements et autres dispositifs mécaniques
Ta slovenski standard je istoveten z: EN 13223:2015+A1:2022
ICS:
45.100 Oprema za žičnice Cableway equipment
2003-01.Slovenski inštitut za standardizacijo. Razmnoževanje celote ali delov tega standarda ni dovoljeno.

EN 13223:2015+A1
EUROPÄISCHE NORM
EUROPEAN STANDARD
Dezember 2022
NORME EUROPÉENNE
ICS 45.100 Ersetzt EN 13223:2015
Deutsche Fassung
Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den
Personenverkehr - Antriebe und weitere mechanische
Einrichtungen
Safety requirements for cableway installations designed Prescriptions de sécurité pour les installations à câbles
to carry persons - Drive systems and other mechanical transportant des personnes - Entraînements et autres
equipment dispositifs mécaniques
Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 18. November 2014 angenommen und schließt Änderung 1 ein, die am 23. Oktober
2022 vom CEN angenommen wurde.

Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter
denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand
befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim CEN-CENELEC-Management-
Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich.

Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen
Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem
Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.

CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen,
Österreich, Polen, Portugal, der Republik Nordmazedonien, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Serbien, der Slowakei, Slowenien,
Spanien, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern.

EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG
EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION

COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION

CEN-CENELEC Management-Zentrum: Rue de la Science 23, B-1040 Brüssel
© 2022 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Ref. Nr. EN 13223:2015+A1:2022 D
Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN
vorbehalten.
Inhalt Seite
Vorwort . 6
1 Anwendungsbereich . 10
2 Normative Verweisungen . 10
3 Begriffe . 12
4 Allgemeine Anforderungen . 13
4.1 Anwendung der Norm . 13
4.2 Sicherheitsgrundsätze . 14
4.2.1 Allgemeines . 14
4.2.2 Gefährdungsbilder . 14
4.2.3 Sicherheitsmaßnahmen. 14
5 Allgemeine Anforderungen für hydraulische Einrichtungen . 15
6 Allgemeine Anforderungen für die Antriebe . 15
6.1 Grundlagen . 15
6.2 Hauptantrieb . 15
6.3 Hilfsantrieb . 16
6.4 Notantrieb und Bergeantrieb . 16
6.5 Steuerungsarten . 17
6.6 Sicherheitsfunktionen und Steuerungseinrichtungen . 17
6.7 Motoren . 18
6.7.1 Allgemeine Bestimmungen . 18
6.7.2 Verbrennungskraftmaschinen . 18
6.8 Getriebe . 18
6.9 Einrichtungen zur Kraftübertragung . 18
6.9.1 Mechanische Kraftübertragung . 18
6.9.2 Hydraulische Kraftübertragung . 19
7 Steuerung und Regelung . 19
7.1 Allgemeines . 19
7.2 Geschwindigkeitssteuerung auf der Strecke und bei der Stationseinfahrt bei
Seilbahnen mit Pendelbetrieb oder pulsierendem Umlaufbetrieb . 20
7.3 Kommandostand und andere Steuerstellen . 20
7.4 Kopierwerk . 21
8 Sicherheitsfunktionen und -einrichtungen für die Antriebe . 22
8.1 Allgemeines . 22
8.2 Istwert-, Fahrtrichtungs- und Stillstandüberwachung . 22
8.3 Geschwindigkeitsüberwachung auf der Strecke . 22
8.4 Geschwindigkeitsüberwachung bei der Stationseinfahrt bei Seilbahnen mit
Pendelbetrieb oder pulsierendem Umlaufbetrieb . 23
8.5 Verzögerungsüberwachung . 24
8.6 Weitere Sicherheitsfunktionen und -einrichtungen . 24
9 Bremsen für die Antriebe . 25
9.1 Allgemeines . 25
9.2 Allgemeine Anforderungen für Betriebs- und Sicherheitsbremsen . 26
9.3 Hydraulische Einrichtungen von Bremsen . 26
9.4 Pneumatische Einrichtungen von Bremsen . 27
9.5 Elektrische Einrichtungen von Bremsen . 27
9.6 Auslegung der Bremsen . 27
9.7 Bremskraftregelung . 27
9.8 Bremskraftstaffelung . 27
9.9 Betriebsbremse . 28
9.10 Sicherheitsbremse. 28
10 Stillsetzen der Seilbahn . 28
10.1 Allgemeines . 28
10.2 Betriebshalt . 28
10.3 Elektrischer Halt; Nothalt-Hauptantriebsmotor . 29
10.4 Nothalt-Betriebsbremse . 29
10.5 Nothalt-Sicherheitsbremse . 29
11 Anforderungen an die Antriebe von Schleppliften . 30
11.1 Allgemeines . 30
11.2 Grundlagen . 30
11.3 Antrieb . 30
11.4 Motoren . 30
11.4.1 Allgemeine Bestimmungen . 30
11.4.2 Verbrennungskraftmaschinen . 30
11.5 Getriebe . 30
11.6 Einrichtungen zur Kraftübertragung . 31
11.6.1 Mechanische Kraftübertragung . 31
11.6.2 Hydraulische Kraftübertragung . 31
11.7 Steuerung und Regelung . 31
11.8 Sicherheitsfunktionen und -einrichtungen . 31
11.9 Bremsen . 32
11.10 Stillsetzen des Schleppliftes . 32
12 Seilscheiben . 33
12.1 Bemessung . 33
12.2 Gestaltung . 33
13 Windenantriebe . 34
13.1 Bemessung . 34
13.2 Gestaltung . 34
14 Wellen und Achsen für Seilscheiben und Windentrommeln . 34
15 Lagerungen . 35
15.1 Bemessung . 35
15.2 Gestaltung . 35
16 Seilführung in den Stationen . 35
16.1 Allgemeines . 35
16.2 Führungen für Tragseile . 35
16.3 Führungen für bewegte Seile . 35
16.4 Sicherheitseinrichtungen . 36
17 Stationseinrichtungen . 36
17.1 Fahrbahnen . 36
17.1.1 Hauptfahrbahnen . 36
17.1.2 Weichen . 36
17.1.3 Fahrbahnendpuffer . 36
17.2 Kuppelstellen . 37
17.3 Beschleunigungs- und Verzögerungseinrichtungen . 37
17.4 Einrichtungen zur Einhaltung des Fahrzeugabstandes bei Seilbahnen mit
kuppelbaren Fahrzeugen . 38
17.5 Fördereinrichtungen und Fahrgastförderbänder . 38
17.5.1 Fördereinrichtungen für Fahrzeuge . 38
17.5.2 Fahrgastförderbänder . 38
17.6 Schließ- und Öffnungseinrichtungen für Fahrzeuge . 39
17.7 Fahrzeugführungen . 39
17.8 Sicherheitseinrichtungen für kuppelbare Seilbahnen . 39
17.9 Weitere Sicherheitseinrichtungen . 40
17.10 Befestigungsmöglichkeiten zum Abspannen der Seile . 40
17.11 Tragwerke . 40
18 Mechanische Einrichtungen auf der Strecke . 41
18.1 Führung von bewegten Seilen . 41
18.1.1 Seilrollen . 41
18.1.2 Seilscheiben . 41
18.1.3 Rollenbatterien für Zugseilrollen und Förderseilrollen . 41
18.1.4 Zugseilzwischenaufhängungen . 42
18.1.5 Entgleisungsschutz für Förderseile . 42
18.1.6 Seileinweiser für Zugseile . 43
18.1.7 Seilfangeinrichtungen für Förderseile . 43
18.1.8 Einrichtungen zur Erkennung einer Seilentgleisung . 43
18.2 Führung von Tragseilen . 44
18.3 Führungen für Fahrzeuge von Seilschwebebahnen . 45
18.4 Weitere Stützenausrüstungen . 45
18.4.1 Seilabhebeeinrichtungen . 45
18.4.2 Arbeitspodeste und Leitern . 45
18.4.3 Hinweise . 46
19 Werkstoffe . 46
19.1 Wahl der Werkstoffe . 46
19.1.1 Allgemeine Bestimmungen . 46
19.1.2 Stähle . 46
19.1.3 Gusswerkstoffe. 46
19.1.4 Leichtmetalllegierungen . 46
19.1.5 Schrauben . 47
19.2 Nachweise und Prüfungen . 47
20 Anforderungen an die weiteren mechanischen Einrichtungen von Schleppliften . 47
20.1 Allgemeines . 47
20.2 Stationsseilscheiben . 48
20.2.1 Bemessung . 48
20.2.2 Gestaltung . 48
20.3 Wellen und Achsen . 48
20.4 Lagerung . 48
20.4.1 Bemessung . 48
20.4.2 Gestaltung . 48
20.5 Seilführung in den Stationen. 48
20.5.1 Allgemeines . 48
20.5.2 Führung für bewegte Seile . 49
20.5.3 Sicherheitseinrichtungen . 49
20.6 Stationseinrichtungen . 49
20.6.1 Gehängeführungen . 49
20.6.2 Weitere Sicherheitseinrichtungen . 49
20.6.3 Befestigungsmöglichkeiten zum Abspannen der Seile . 49
20.7 Mechanische Einrichtungen auf der Strecke . 49
20.7.1 Führung von bewegten Seilen . 49
20.7.2 Führungen für Schleppvorrichtungen . 51
20.7.3 Weitere Stützenausrüstungen . 51
20.8 Werkstoffe . 52
Anhang A (informativ) Wirkung von Sicherheitseinrichtungen und -funktionen, für alle
Seilbahnen mit Ausnahme der Schlepplifte . 53
Anhang B (informativ) Wirkung von Sicherheitseinrichtungen und -funktionen für
Schlepplifte . 57
Anhang C (informativ) Technische Unterlagen . 59
Anhang ZA (informativ) !Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den
grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden Verordnung (EU) 2016/424" . 61
Literaturhinweise . 64

Vorwort
!Dieses Dokument (EN 13223:2015+A1:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 242
„Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom
AFNOR gehalten wird.
Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch
Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Juni 2023, und etwaige
entgegenstehende nationale Normen müssen bis Juni 2023 zurückgezogen werden.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte
berühren können. CEN sind nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu
identifizieren.
Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die
Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der
Verordnung (EU) 2016/424.
Zum Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2016/424 siehe informativen Anhang ZA, der
Bestandteil dieses Dokuments ist.
Dieses Dokument ersetzt EN 13223:2015."
Dieses Dokument enthält die Änderung 1, angenommen von CEN am 4. Dezember 2022.
Der Beginn und das Ende von neuem oder geändertem Text werden durch die Markierungen !"
angezeigt.
Gegenüber EN 13223:2004 wurden die folgenden wesentlichen Änderungen in EN 13223:2015
vorgenommen:
— In Abschnitt 1 wurde eine Ergänzung hinsichtlich Arbeitnehmerschutz aufgenommen.
— In Abschnitt 3 wurden Begriffe entfernt.
— In 4.2.2 wurden die Ziffern l) und p) präzisiert.
— In 6.2.6 wurde die Anforderung an die Unterbrechung des Energieflusses zum Hauptantriebsmotor
abgeändert.
— In 6.3.1 wurde die Anforderung an die Geschwindigkeit des Hilfsantriebes entfernt.
— In 6.8.4 wurde präzisiert, dass ausschließlich Sicherheitsbauteile mit den genannten
Sicherheitsfaktoren zu berechnen sind.
— 6.9.2.3 wurde erweitert.
— In 7.3.1 wurde die Bestimmung hinsichtlich der Notwendigkeit der Überwachung der
Steuerungsarten eingeschränkt.
— In 8.2.2 wurde der zulässige Unterschied des Geschwindigkeits-Sollwertes mit 10% der
Nenngeschwindigkeit definiert.
— In 8.3.2 wurde die Auswirkung des Ansprechens der Übergeschwindigkeitsauslösung 10%
präzisiert.
— In 8.3.3 wurde die Auswirkung des Ansprechens der Übergeschwindigkeitsauslösung 20%
präzisiert.
— In 8.4.2 wurde der Verweis auf Anhang A entfernt.
— 8.4.3 wurde umformuliert, um die Sicherheitsanforderung an alle Bremssysteme einheitlich zu
definieren.
— In 8.6.7 wurde die Anforderung nach ausreichender Haftreibung aufgenommen.
— In 8.6.9 wurde die Anforderung nach Überwachung auf alle Gleichstrommotoren erweitert.
— 9.1.1 wurde erweitert.
— In 9.1.2 wurde die Anforderung an die Mindestverzögerung neu definiert.
— 9.1.3 wurde klarer formuliert.
— 9.3.1 wurde klarer formuliert.
— In 9.3.6 wurde die Anforderung nach 20%iger Übergeschwindigkeitsauslösung entfernt.
— In 9.4 wurden die Referenznormen für Pneumatikanlagen eingefügt.
— 10.3.4 wurde präzisiert.
— 11.7.2 wurde präzisiert.
— 11.8.7 wurde präzisiert.
— In 11.9.1 wurde der Verweis auf die Anhänge entfernt.
— 12.1.3 wurde inhaltlich überarbeitet. Der Sicherheitsfaktor für die Ermüdungsberechnung wurde
definiert.
— In 12.2.6 wurde die Anforderung auf alle Seilscheiben erweitert.
— In 12.2.8 wurde Auswirkung des Ansprechens der Überwachung präzisiert. Die Anforderung an
Bergebahnen wurde definiert.
— 13.1.2 wurde neu formuliert. Die Rutschsicherheit wurde definiert.
— In 14.2 wurde die Anforderung an Bergebahnen definiert.
— 14.3 wurde neu formuliert.
— 15.1.2 wurde präzisiert.
— In 17.1.1.4 wurde die Anforderung entfernt, dass sich die Vorrichtungen in den Stationen befinden
müssen.
— 17.8.3 wurde präzisiert.
— 17.9 wurde klarer formuliert.
— In 18.1.1.2 wurden die Ausnahmen auf den Stationsbereich aller Anlagentypen ausgedehnt.
— In 18.1.1.3 wurden die Ausnahmen auf den Stationsbereich von Seilschwebebahnen ausgedehnt.
— In 18.1.1.4 wurde die Anforderung an neue und unverformte Futter bezogen.
— In 18.1.3.5 wurde die Einsatzmöglichkeit einer entsprechenden Sicherheitseinrichtung eingeführt.
— In 18.2.3 wurde die Anforderung auf den gesamten Tragseilschuh ausgedehnt.
— In 18.2.8 wurde Möglichkeit eingeführt, im begründeten Falle auf die Seilfangvorrichtungen an den
Tragseilschuhen verzichten zu können.
— 18.2.10 wurde klarer formuliert.
— In 18.3.2 wurde die Anforderung entfernt, da der Hinweis auf EN 12929-1 ausreichend ist.
— 20.3.2 wurde neu formuliert.
— Der Anhang A wurde auf „informativ“ geändert. Die Tabelle A.1 wurde inhaltlich überarbeitet.
— Der Anhang B wurde auf „informativ“ geändert. Die Tabelle B.1 wurde inhaltlich überarbeitet.
— Der Anhang ZA wurde überarbeitet.
!Diese Europäische Norm ist Teil einer Europäischen Normenreihe über Sicherheitsanforderungen
an Seilbahnen für die Personenbeförderung. Diese Normenreihe besteht aus den nachfolgend
aufgeführten Teilen:
— EN 1907 Begriffsbestimmungen
— EN 12929 (alle Teile) Allgemeine Bestimmungen
— EN 12930 Berechnungen
— EN 12927 Seile
— EN 1908 Spanneinrichtungen
— EN 13223 Antriebe und weitere mechanische Einrichtungen
— EN 13796 (alle Teile) Fahrzeuge
— EN 13243 Elektrische Einrichtungen, ohne Antriebe
— EN 13107 Bauwerke
— EN 1709 Erprobung, Instandhaltung, Betriebskontrollen
— EN 1909 Räumung und Bergung
— EN 12397 Betrieb
— EN 12408 Qualitätssicherung
— EN 17064 Brandverhütung und -bekämpfung
Alle diese Normen bilden ein Ganzes für die Planung, die Herstellung, die Montage, die Instandhaltung
und den Betrieb von Seilbahnen für die Personenbeförderung."
Für die Schlepplifte wurden bei der Abfassung dieses Dokumentes die Arbeiten der Internationalen
Organisation für das Seilbahnwesen (OITAF) berücksichtigt.
Rückmeldungen oder Fragen zu diesem Dokument sollten an das jeweilige nationale Normungsinstitut
des Anwenders gerichtet werden. Eine vollständige Liste dieser Institute ist auf den Internetseiten von
CEN abrufbar.
Entsprechend der CEN CENELEC Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der
folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Deutschland, die Republik Nordmazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island,
Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,
Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

1 Anwendungsbereich
Diese Europäische Norm legt die Sicherheitsanforderungen an die mechanischen und elektrischen
Einrichtungen der Antriebe und der übrigen mechanischen Einrichtungen von Seilbahnen für !die
Personenbeförderung" fest. Dabei werden die verschiedenen Seilbahnsysteme und deren Umgebung
berücksichtigt.
Die vorliegende Europäische Norm gilt für die Planung, die Montage, die Herstellung, die
Instandhaltung, und den Betrieb der mechanischen und elektrischen Einrichtungen der Antriebe und
der übrigen mechanischen Einrichtungen der Seilbahnen !für die Personenbeförderung".
Sie enthält Anforderungen über die Unfallverhütung und den Arbeitnehmerschutz unbeschadet der
Anwendung nationaler Vorschriften.
Nationale Vorschriften mit bau- oder ordnungsrechtlichem Charakter oder die dem Schutz besonderer
Personengruppen dienen bleiben unberührt.
Sie gilt weder für Seilbahnen des Güterverkehrs noch für Aufzüge.
Abschnitte 6 bis 11 gelten für mechanische und elektrische Einrichtungen der Antriebe.
Abschnitte 12 bis 20 gelten für weitere mechanische Einrichtungen.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind für
die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug
genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen
Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
EN 1709:2019, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr— Erprobung,
Instandhaltung, Betriebskontrollen
EN 1907:2017, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr —
Begriffsbestimmungen
EN 1908:2015, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Spanneinrichtungen
EN 1909:2017, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Räumung und
Bergung
EN 1993-1-1:2015, Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten — Teil 1-1: Allgemeine
Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau
EN 10204:2004, Metallische Erzeugnisse — Arten von Prüfbescheinigungen
EN 12397:2017, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Betrieb
EN 12408:2004, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr — Qualitätssicherung
EN 12927:2019, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr — Seile
EN 12929-1:2015, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Allgemeine
Bestimmungen — Teil 1: Anforderungen an alle Anlagen
EN 12929-2:2015, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Allgemeine
Bestimmungen — Teil 2: Ergänzende Anforderungen an Zweiseil-Pendelbahnen ohne Tragseilbremse
EN 12930:2015, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Berechnungen
EN 13107:2015, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Bauwerke
EN 13243:2015, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Elektrische
Einrichtungen, ohne Antriebe
EN 13796-1:2017, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Fahrzeuge —
Teil 1: Befestigungen am Seil, Laufwerke, Fangbremsen, Kabinen, Sessel, Wagen,
Instandhaltungsfahrzeuge, Schleppvorrichtungen
EN 13796-2:2017, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Fahrzeuge —
Teil 2: Klemmenabziehversuch
EN 13796-3:2017, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Fahrzeuge —
Teil 3: Ermüdungsversuche
ISO 898-1:2013, Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus Kohlenstoffstahl und
legiertem Stahl — Teil 1: Schrauben mit festgelegten Festigkeitsklassen — Regelgewinde und Feingewinde
ISO 898-2:2012, Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus Kohlenstoffstahl und
legiertem Stahl — Teil 2: Muttern mit festgelegten Festigkeitsklassen — Regelgewinde und Feingewinde
ISO 898-3:2018, Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus Kohlenstoffstahl und
legiertem Stahl — Teil 3: Scheiben mit festgelegten Festigkeitsklassen
EN ISO 4414:2010, Fluidtechnik — Allgemeine Regeln und sicherheitstechnische Anforderungen an
Pneumatikanlagen und deren Bauteile (ISO 4414:2010)
EN ISO 5817:2014, Schweißen — Schmelzschweißverbindungen an Stahl, Nickel, Titan und deren
Legierungen (ohne Strahlschweißen) — Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten (ISO 5817:2014)
EN ISO 9606-1:2019, Prüfung von Schweißern — Schmelzschweißen — Teil 1: Stähle (ISO 9606-1:2012,
einschließlich Cor 1:2012 und Cor 2:2013)
ISO 281:2007, Wälzlager — Dynamische Tragzahlen und nominelle Lebensdauer
ISO 6336:2019, (alle Teile), Tragfähigkeitsberechnung von gerad- und schrägverzahnten Stirnrädern
3 Begriffe
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach !EN 1907:2017" und die folgenden
Begriffe.
3.1
Automatikfahrt
ganzer Fahrtablauf, die vom Kommandostand aus automatisch gesteuert wird und von Steuerstellen
aus unter besonderen Bedingungen zum Teil beeinflusst werden kann
3.2
Handfahrt
ganzer Fahrtablauf, der nur durch den Maschinisten vom Kommandostand aus gesteuert wird
3.3
elektrischer Halt
Nothalt-Hauptantriebsmotor
Nothalt-Hilfsantriebsmotor
Vorgang, bei dem die Seilbahn nach dem Unterbrechen des entsprechenden Sicherheitsstromkreises
durch Nothalt mit Hilfe des Haupt- bzw. Hilfsantriebsmotors stillgesetzt wird
3.4
Nothalt-Betriebsbremse
Vorgang, bei dem die Betriebsbremse nach dem Unterbrechen des entsprechenden
Sicherheitsstromkreises zum Wirken gebracht und der Energiefluss zum Haupt- bzw.
Hilfsantriebsmotor unterbrochen wird
3.5
Nothalt-Sicherheitsbremse
Vorgang, bei dem die Sicherheitsbremse nach dem Unterbrechen des entsprechenden Sicherheitsstrom-
kreises oder durch mechanische Auslösung zum Wirken gebracht und der Energiefluss zum Haupt-
bzw. Hilfsantriebsmotor unterbrochen wird
3.6
Bremskraftregelung
Vorgang, bei welchem die Bremskraft während des Bremsens entsprechend einem vorgegebenen
Verzögerungswert geregelt wird, so dass die Seilbahn mit möglichst konstanter Verzögerung stillgesetzt
wird
3.7
Bremskraftstaffelung
steuerungsmäßige Festlegung der Bremskraft aufgrund des Drehmomentes des Hauptantriebsmotors
unmittelbar vor dem Beginn des Stillsetzens, wobei der Wert der Bremskraft bis zum Stillstand
unverändert bleibt
3.8
Verzögerungsüberwachung
Überwachung der beim Stillsetzen der Seilbahn durch den Haupt- bzw. Hilfsantriebsmotor oder eine
mechanische Bremse bewirkten Verzögerung
3.9
Regelhaltepunkt
normale Stillstandsposition der Fahrzeuge in den Stationen bei Seilbahnen mit Pendelbetrieb und
pulsierendem Umlaufbetrieb
3.10
Einziehweg
Abstand zwischen dem Fahrzeug und dem Regelhaltepunkt in einer Station, wenn das andere Fahrzeug
in der anderen Station an den Puffer fährt
3.11
Einfahrtüberwachung
Überwachung des Geschwindigkeitsverlaufs im Stationseinfahrtbereich
3.12
Kopierwerkkontrolle
Kontrollen der Kopierwerkstellungen, unter denen man unterscheidet:
3.12.1
Festpunktkontrolle
Kontrolle der vom Kopierwerk abgegebenen Informationen über den Fahrzeugstand gegenüber einem
festen Punkt der Strecke
3.12.2
Gleichlaufüberwachung
Überwachung der vom Kopierwerk abgegebenen Informationen über den Fahrzeugstand gegenüber
der gleichen Information des zweiten Kopierwerks
3.12.3
Nullstellungskontrolle
Kontrolle, ob sich die Kopierwerke in der Ausgangsstellung befinden, wenn die Fahrzeuge in den
Stationen stehen
3.13
Minimalgeschwindigkeit
unterer Geschwindigkeits-Grenzwert
3.14
Hauptfahrbahn
Konstruktion, auf der die Fahrzeuge im Normalbetrieb von der Stationseinfahrt zur Stationsausfahrt
bewegt werden
3.15
Dauerbetrieb
Betriebszustand, bei dem die Anlage voll oder mit Teillast im ungestörten und kontinuierlichen Betrieb
gefahren wird
4 Allgemeine Anforderungen
4.1 Anwendung der Norm
Die Anforderungen dieses vorliegenden Dokumentes gelten für alle Seilbahnen zusammen mit den
Anforderungen der !EN 1709:2019, EN 1908:2015, EN 1909:2017, EN 12397:2017, EN 12408:2004,
EN 12927:2019, EN 12929-1:2015, EN 12929-2:2015, EN 12930:2015, EN 13243:2015, EN 13107:2015,
EN 13796-1:2017, EN 13796-2:2017 und EN 13796-3:2017".
4.2 Sicherheitsgrundsätze
4.2.1 Allgemeines
Es gelten die Sicherheitsgrundsätze nach !EN 12929-1:2015".
Für die elektrischen Einrichtungen der Antriebe gelten die Sicherheitsgrundsätze
der !EN 13243:2015".
4.2.2 Gefährdungsbilder
Folgende Ereignisse können eine Gefährdungssituation zur Folge haben, die durch die
Sicherheitsanforderungen dieses Dokumentes reduziert oder vermieden werden:
a) Entgleisung von Seilen;
b) Verhinderung der betrieblichen Bewegung der Seile durch Blockieren von mechanischen
Einrichtungen oder Verhängen an Anlageteilen;
c) Beschädigung oder Versagen der Antriebs- und Bremseinrichtungen sowie der Trag- und
Führungselemente der Seile durch Verschleiß, Erwärmung, Korrosion oder Ermüdung;
d) Versagen der Antriebs- und Bremseinrichtungen, der Trag- und Führungselemente der Seile sowie
weiterer mechanischer Einrichtungen in den Stationen und auf der Strecke durch ungenügende
Bemessung;
e) Verminderung der Kraftübertragung von der Antriebsscheibe auf das Zug- oder Förderseil;
f) Nachlassen der Reibkraft der Bremseinrichtung;
g) Verhängen oder Absturz der Fahrzeuge bei Stützen und in Stationen;
h) Anprall und Zusammenprall von Fahrzeugen bei der Stationsein-, Stationsaus- und -durchfahrt;
i) fehlerhaftes Ein- oder Auskuppeln von Fahrzeugen mit lösbaren Klemmen;
j) zu hohe Verzögerung oder Beschleunigung der Zug- und Förderseile sowie der Fahrzeuge;
k) Überschreiten der höchstzulässigen Fahrgeschwindigkeit;
l) ungewolltes Anfahren der
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