oSIST prEN 1908:2026
(Main)Safety requirements of cableway installations designed to carry persons - Tensioning devices
Safety requirements of cableway installations designed to carry persons - Tensioning devices
This European Standard specifies the safety requirements applicable on the tensioning devices for cableway installations designed to carry persons. This document is applicable to the various types of cableway installation and takes into account their environment.
This document applies to the design, manufacture, installation, maintenance and operation of rope tensioning devices and anchorages of cableway installations designed to carry persons.
It also includes requirements relating to accident prevention and to the protection of workers irrespective of the application of national regulations.
National regulations of a construction or regulatory nature or those which serve to protect specific groups of persons remain unaffected.
This European Standard does not apply to cableway installations intended for the transport of goods nor to lifts.
Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr - Spanneinrichtungen
Dieses Dokument legt die Sicherheitsanforderungen an die Spanneinrichtungen der Seilbahnen für den Personenverkehr fest. Dabei werden die verschiedenen Seilbahnsysteme und deren Umgebung berücksichtigt.
Dieses Dokument gilt für die Planung, die Herstellung, die Montage, die Instandhaltung und den Betrieb der Spanneinrichtungen und Verankerungen von Seilen der Seilbahnen für den Personenverkehr.
Es enthält Anforderungen über die Unfallverhütung und den Arbeitnehmerschutz unbeschadet der Anwendung nationaler Vorschriften.
Nationale Vorschriften mit bau- oder ordnungsrechtlichem Charakter oder die dem Schutz besonderer Personengruppen dienen, bleiben unberührt.
Dieses Dokument gilt weder für Seilbahnen des Güterverkehrs noch für Aufzüge.
Prescriptions de sécurité pour les installations à câbles transportant des personnes - Dispositifs de mise en tension
Varnostne zahteve za žičniške naprave za prevoz oseb - Napenjalne naprave
General Information
- Status
- Not Published
- Public Enquiry End Date
- 27-Feb-2026
- Technical Committee
- DTN - Lift and transport appliances
- Current Stage
- 4020 - Public enquire (PE) (Adopted Project)
- Start Date
- 18-Dec-2025
- Due Date
- 07-May-2026
Relations
- Effective Date
- 05-Jun-2024
Frequently Asked Questions
oSIST prEN 1908:2026 is a draft published by the Slovenian Institute for Standardization (SIST). Its full title is "Safety requirements of cableway installations designed to carry persons - Tensioning devices". This standard covers: This European Standard specifies the safety requirements applicable on the tensioning devices for cableway installations designed to carry persons. This document is applicable to the various types of cableway installation and takes into account their environment. This document applies to the design, manufacture, installation, maintenance and operation of rope tensioning devices and anchorages of cableway installations designed to carry persons. It also includes requirements relating to accident prevention and to the protection of workers irrespective of the application of national regulations. National regulations of a construction or regulatory nature or those which serve to protect specific groups of persons remain unaffected. This European Standard does not apply to cableway installations intended for the transport of goods nor to lifts.
This European Standard specifies the safety requirements applicable on the tensioning devices for cableway installations designed to carry persons. This document is applicable to the various types of cableway installation and takes into account their environment. This document applies to the design, manufacture, installation, maintenance and operation of rope tensioning devices and anchorages of cableway installations designed to carry persons. It also includes requirements relating to accident prevention and to the protection of workers irrespective of the application of national regulations. National regulations of a construction or regulatory nature or those which serve to protect specific groups of persons remain unaffected. This European Standard does not apply to cableway installations intended for the transport of goods nor to lifts.
oSIST prEN 1908:2026 is classified under the following ICS (International Classification for Standards) categories: 45.100 - Cableway equipment. The ICS classification helps identify the subject area and facilitates finding related standards.
oSIST prEN 1908:2026 has the following relationships with other standards: It is inter standard links to SIST EN 1908:2015. Understanding these relationships helps ensure you are using the most current and applicable version of the standard.
oSIST prEN 1908:2026 is associated with the following European legislation: EU Directives/Regulations: 2016/424; Standardization Mandates: M/300, M/597. When a standard is cited in the Official Journal of the European Union, products manufactured in conformity with it benefit from a presumption of conformity with the essential requirements of the corresponding EU directive or regulation.
oSIST prEN 1908:2026 is available in PDF format for immediate download after purchase. The document can be added to your cart and obtained through the secure checkout process. Digital delivery ensures instant access to the complete standard document.
Standards Content (Sample)
SLOVENSKI STANDARD
01-februar-2026
Varnostne zahteve za žičniške naprave za prevoz oseb - Napenjalne naprave
Safety requirements of cableway installations designed to carry persons - Tensioning
devices
Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr - Spanneinrichtungen
Prescriptions de sécurité pour les installations à câbles transportant des personnes -
Dispositifs de mise en tension
Ta slovenski standard je istoveten z: prEN 1908
ICS:
45.100 Oprema za žičnice Cableway equipment
2003-01.Slovenski inštitut za standardizacijo. Razmnoževanje celote ali delov tega standarda ni dovoljeno.
ENTWURF
EUROPÄISCHE NORM
EUROPEAN STANDARD
NORME EUROPÉENNE
Januar 2026
ICS 45.100 Vorgesehen als Ersatz für EN 1908:2015
Deutsche Fassung
Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den
Personenverkehr - Spanneinrichtungen
Safety requirements of cableway installations designed Prescriptions de sécurité pour les installations à câbles
to carry persons - Tensioning devices transportant des personnes - Dispositifs de mise en
tension
Dieser Europäische Norm-Entwurf wird den CEN-Mitgliedern zur Umfrage vorgelegt. Er wurde vom Technischen Komitee
CEN/TC 242 erstellt.
Wenn aus diesem Norm-Entwurf eine Europäische Norm wird, sind die CEN-Mitglieder gehalten, die CEN-Geschäftsordnung zu
erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer
nationalen Norm zu geben ist.
Dieser Europäische Norm-Entwurf wurde von CEN in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch) erstellt. Eine
Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine
Landessprache gemacht und dem CEN-CENELEC-Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die
offiziellen Fassungen.
CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen,
Österreich, Polen, Portugal, der Republik Nordmazedonien, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Serbien, der Slowakei, Slowenien,
Spanien, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern.
Die Empfänger dieses Norm-Entwurfs werden gebeten, mit ihren Kommentaren jegliche relevante Patentrechte, die sie kennen,
mitzuteilen und unterstützende Dokumentationen zur Verfügung zu stellen.
Warnvermerk : Dieses Schriftstück hat noch nicht den Status einer Europäischen Norm. Es wird zur Prüfung und Stellungnahme
vorgelegt. Es kann sich noch ohne Ankündigung ändern und darf nicht als Europäischen Norm in Bezug genommen werden.
EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG
EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION
COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION
CEN-CENELEC Management-Zentrum: Rue de la Science 23, B-1040 Brüssel
© 2026 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Ref. Nr. prEN 1908:2026 D
Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN
vorbehalten.
Inhalt Seite
Europäisches Vorwort . 4
1 Anwendungsbereich . 6
2 Normative Verweisungen . 6
3 Begriffe . 7
4 Allgemeine Anforderungen . 7
4.1 Anwendung der Norm . 7
4.2 Sicherheitsgrundsätze . 7
4.2.1 Allgemeines . 7
4.2.2 Gefährdungsbilder . 8
4.2.3 Sicherheitsmaßnahmen. 8
5 Allgemeine Anforderungen an Spanneinrichtungen . 8
5.1 Aufgabe der Spanneinrichtungen . 8
5.2 Spannwege . 9
5.2.1 Ermittlung . 9
5.2.2 Freie Beweglichkeit . 9
5.2.3 Begrenzung . 9
5.2.4 Anzeige . 10
5.3 Seilendbefestigungen . 10
5.3.1 Allgemeines . 10
5.3.2 Seilköpfe . 10
5.3.3 Verankerungspoller . 10
5.3.4 Bemessung . 11
5.3.5 Andere Seilendbefestigungen . 11
5.4 Führungen. 11
5.4.1 Spanngewichte . 11
5.4.2 Spannwagen . 11
5.5 Einrichtungen zur Entlastung von Spanneinrichtungen . 11
6 Anforderungen an Gewichtsspanneinrichtungen . 11
6.1 Ablenkungen für Seilspannkräfte . 11
6.1.1 Spannseilscheiben . 11
6.1.2 Rollenketten und Ablenkscheiben für Tragseile . 12
6.1.3 Andere Ablenkeinrichtungen . 12
6.2 Spanngewichtsbereich . 12
6.3 Spanngewichte . 12
6.4 Dämpfungseinrichtungen . 12
7 Allgemeine Anforderungen an hydraulische Einrichtungen . 13
8 Anforderungen an die Spannhydraulik . 14
8.1 Konstruktive Einrichtungen. 14
8.2 Einhaltung und Überwachung der Grenzwerte der Grundspannkraft . 15
9 Anforderungen an feste Spanneinrichtungen . 15
9.1 Kontrolle der Seilspannkraft . 15
9.2 Anpassung der Seilspannkraft . 16
9.3 Bemessung der Anschlussteile . 16
10 Anforderungen an andere Spanneinrichtungen . 16
11 Anforderungen an Spanneinrichtungen von Schleppliften . 16
11.1 Allgemeines . 16
11.2 Spezifische Anforderungen . 17
12 Werkstoffe und zulässige Beanspruchungen . 18
13 Unfallverhütung und Arbeitnehmerschutz . 18
Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den
wesentlichen Anforderungen der abzudeckenden Verordnung (EU) 2016/424 . 19
Europäisches Vorwort
Dieses Dokument (prEN 1908:2026) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 242
„Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom
AFNOR gehalten wird.
Dieses Dokument ist derzeit zur CEN-Umfrage vorgelegt.
Dieses Dokument wird EN 1908:2015 ersetzen.
Dieses Dokument wurde im Rahmen eines Normungsauftrages erarbeitet, den die Europäische
Kommission CEN erteilt hat. Der Ständige Ausschuss der EFTA-Staaten genehmigt anschließend diese
Aufträge für die Mitgliedsstaaten.
Zum Zusammenhang mit EU Rechtsvorschriften siehe informativen Annex ZA, der Bestandteil dieses
Dokuments ist.
Gegenüber EN 1908:2015 wurden die folgenden wesentlichen Änderungen vorgenommen:
— das europäische Vorwort wurde überarbeitet;
— undatierte Normverweise wurden durch datierte Normverweise ersetzt;
— der Unterabschnitt 7.1.14 wurde überarbeitet;
— der Anhang ZA wurde überarbeitet.
Diese Europäische Norm ist Teil einer Europäischen Normenreihe über Sicherheitsanforderungen an
Seilbahnen für den Personenverkehr. Diese Normenreihe besteht aus den nachfolgend aufgeführten
Teilen:
— EN 1907 Begriffsbestimmungen
— EN 12929 (alle Teile) Allgemeine Bestimmungen
— EN 12930 Berechnungen
— EN 12927 Seile
— EN 1908 Spanneinrichtungen
— EN 13223 Antriebe und weitere mechanische Einrichtungen
— EN 13796 (alle Teile) Fahrzeuge
— EN 13243 Elektrische Einrichtungen, ohne Antriebe
— EN 13107 Bauwerke
— EN 1709 Erprobung, Instandhaltung, Betriebskontrollen
— EN 1909 Räumung und Bergung
— EN 12397 Betrieb
— EN 12408 Qualitätssicherung
— EN 17064 Brandverhütung und -bekämpfung
Alle diese Normen bilden ein Ganzes für die Planung, die Herstellung, die Montage, die Instandhaltung
und den Betrieb von Seilbahnen für den Personenverkehr.
Für die Schlepplifte wurden bei der Abfassung dieses Dokumentes die Arbeiten der Internationalen
Organisation für das Seilbahnwesen (OITAF) berücksichtigt.
1 Anwendungsbereich
Dieses Dokument legt die Sicherheitsanforderungen an die Spanneinrichtungen der Seilbahnen für den
Personenverkehr fest. Dabei werden die verschiedenen Seilbahnsysteme und deren Umgebung
berücksichtigt.
Dieses Dokument gilt für die Planung, die Herstellung, die Montage, die Instandhaltung und den Betrieb
der Spanneinrichtungen und Verankerungen von Seilen der Seilbahnen für den Personenverkehr.
Es enthält Anforderungen über die Unfallverhütung und den Arbeitnehmerschutz unbeschadet der
Anwendung nationaler Vorschriften.
Nationale Vorschriften mit bau- oder ordnungsrechtlichem Charakter oder die dem Schutz besonderer
Personengruppen dienen, bleiben unberührt.
Dieses Dokument gilt weder für Seilbahnen des Güterverkehrs noch für Aufzüge.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind für die
Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug
genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen
Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
EN 1709:2019, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung — Erprobung und
Anleitungen für die Instandhaltung und die Betriebskontrollen
EN 1907:2017, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung —
Begriffsbestimmungen
EN 1909:2017, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Räumung und
Bergung
EN 12397:2017, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Betrieb
EN 12408:2004, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr — Qualitätssicherung
EN 12927:2019, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung — Seile
EN 12929-1:2015+A1:2022, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung —
Allgemeine Bestimmungen — Teil 1: Anforderungen an alle Anlagen
EN 12929-2:2015+A1:2022, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr —
Allgemeine Bestimmungen — Teil 2: Ergänzende Anforderungen an Zweiseil-Pendelbahnen ohne
Tragseilbremse
EN 12930:2015, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Berechnungen
EN 13107:2015, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Bauwerke
EN 13223:2015+A1:2022, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Antriebe
und weitere mechanische Einrichtungen
EN 13243:2015, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Elektrische
Einrichtungen, ohne Antriebe
EN 13796-1:2017, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr — Fahrzeuge — Teil
1: Befestigungen am Seil, Laufwerke, Fangbremsen, Kabinen, Sessel, Wagen, Instandhaltungsfahrzeuge,
Schleppvorrichtungen
EN 13796-2:2017+A1:2022, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung —
Fahrzeuge — Teil 2: Klemmenabziehversuch
EN 13796-3:2017+A1:2022, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung —
Fahrzeuge — Teil 3: Ermüdungsversuche
EN 17064:2018, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung — Brandverhütung
und –bekämpfung
EN ISO 4413:2010, Fluidtechnik — Allgemeine Regeln und sicherheitstechnische Anforderungen an
Hydraulikanlagen und deren Bauteile (ISO 4413:2010)
3 Begriffe
Für die Anwendung dieses Dokumentes gelten die Begriffe nach EN 1907:2017 und die folgenden
Begriffe.
3.1
Spannweg
Weg, der für den beweglichen Teil der Spanneinrichtung zur Verfügung steht, um Änderungen der
Seillänge und der Durchhänge aufzunehmen
3.2
feste Spanneinrichtung
Spanneinrichtung für Seile, deren Spannkraft während des Betriebes nicht nachgestellt wird
4 Allgemeine Anforderungen
4.1 Anwendung der Norm
Die Anforderungen dieses vorliegenden Dokumentes gelten für alle Seilbahnen zusammen mit den
einzuhaltenden Anforderungen der EN 1709:2019, EN 1909:2017, EN 12397:2017, EN 12408:2004,
EN 12927:2019, EN 12929-1:2015+A1:2022, EN 12929-2:2015+A1:2022, EN 12930:2015,
EN 13107:2015, EN 13223:2015+A1:2022, EN 13243:2015, EN 13796-1:2017, EN 13796-
2:2017+A1:2022, EN 13796-3:2017+A1:2022 und EN 17064:2018.
4.2 Sicherheitsgrundsätze
4.2.1 Allgemeines
Es gelten die Sicherheitsgrundsätze nach EN 12929-1:2015+A1:2022.
Außerdem gelten für den Anwendungsbereich dieses Dokumentes die nachfolgenden Gefährdungsbilder
und Sicherheitsmaßnahmen.
4.2.2 Gefährdungsbilder
Folgende Ereignisse können eine Gefährdungssituation zur Folge haben, die durch die
Sicherheitsanforderungen dieses Dokumentes vermindert oder vermieden werden:
a) Abweichungen von den zulässigen Seilspannkräften und Seillängen;
b) Abweichungen vom zulässigen Druck in der hydraulischen Spanneinrichtung;
c) Beeinträchtigung der freien Beweglichkeit von Seilen;
d) Blockieren, Verklemmen oder Fehllage von beweglichen Teilen der Spanneinrichtung;
e) Beschädigung oder Versagen von Teilen der Spanneinrichtung infolge von Verschleiß, Korrosion
oder Ermüdung;
f) Versagen von Teilen der Spanneinrichtung infolge mangelhafter Bemessung;
g) Gefährdung von Personen auf Verkehrswegen und im Arbeitsbereich durch die Spanneinrichtung;
h) vorhersehbares Fehlverhalten von Personen (Fahrgäste, Betriebspersonal, Dritte).
4.2.3 Sicherheitsmaßnahmen
Zur Beseitigung der in 4.2.2 aufgeführten Gefährdungsbilder müssen folgende Sicherheitsmaßnahmen
getroffen werden:
— sicherstellen, dass die Seilspannkraft stets innerhalb zulässiger Grenzen bleibt;
— dem Versagen von sicherheitsrelevanten mechanischen und hydraulischen Bauteilen sowie von
Kraft- und Druckmesseinrichtungen vorbeugen oder dieses verhindern;
— Funktionsstörungen von Spanneinrichtungen aufzeigen und diesen vorbeugen;
— Personen vor der Gefahr des Absturzes und der Berührung mit beweglichen Teilen der
Spanneinrichtungen schützen;
— Verhindern von unzulässigen Lastzuständen bei Störungen der Spanneinrichtung.
5 Allgemeine Anforderungen an Spanneinrichtungen
5.1 Aufgabe der Spanneinrichtungen
Die Spanneinrichtungen müssen die Seilspannkraft innerhalb der vorgesehenen zulässigen Grenzen
halten.
5.2 Spannwege
5.2.1 Ermittlung
5.2.1.1 Die Spannwege müssen laut den Anforderungen der EN 12930:2015 berechnet werden. Bei
den Berechnungen sind zu berücksichtigen:
a) die Längenänderung der zu spannenden Seile bei einer Temperaturdifferenz von 60 °C, sofern die
klimatischen Bedingungen am Aufstellungsort nicht eine größere Temperaturdifferenz verlangen;
b) eine bleibende Seildehnung von 0,5 ‰ bei Tragseilen und von 1,5 ‰ bei Förder- und Zugseilen,
sofern keine genauen technischen Angaben seitens des Seilherstellers vorliegen.
Der verfügbare Spannweg muss ein Nachspleißen oder das Herstellen einer neuen Seilendbefestigung
ermöglichen.
5.2.1.2 Ist die Lage eines Spanngewichtes verstellbar oder eine hydraulische Spanneinrichtung
nachstellbar, so kann für die Bemessung des Spanngewichtsweges oder für den Zylinderhub eine
Temperaturdifferenz von 30 °C angenommen werden und die zum Nachspleißen oder zum Herstellen
der neuen Seilendbefestigungen erforderliche Länge unberücksichtigt bleiben.
Die Nachstelleinrichtung muss mindestens die Differenz zum Spannweg nach 5.2.1.1 a) bis b) aufnehmen
können.
Für andere verstellbare Spannsysteme gilt dies sinngemäß.
5.2.2 Freie Beweglichkeit
Die freie Beweglichkeit der Spanneinrichtungen muss unter allen betrieblich zulässigen Bedingungen,
insbesondere im Hinblick auf die Witterungseinflüsse, sichergestellt sein.
5.2.3 Begrenzung
5.2.3.1 Die Spannwege müssen durch mechanische Endanschläge begrenzt werden.
5.2.3.2 Die Spanneinrichtungen dürfen unter allen im Normalbetrieb auftretenden Bedingungen
nicht die mechanischen Endanschläge erreichen.
5.2.3.3 Die betrieblichen Grenzlagen aller Spannwege müssen überwacht werden.
Das Ansprechen der Grenzlagenschalter muss ein Stillsetzen auslösen.
Die Rückstellung der Grenzlagenschalter darf nur an Ort und Stelle von Hand erfolgen können. Die
Grenzlagenschalter müssen verstellbar angebracht werden; sie müssen entsprechend den äußersten
Betriebsstellungen montiert werden, ohne Berücksichtigung der bleibenden Seillängung.
5.2.3.4 Die oberen Endanschläge bei Zug- oder Förderseilspanngewichten von Pendelbahnen und
pulsierenden Umlaufbahnen müssen mit energieverzehrenden Puffern ausgestattet werden.
Diese Puffer müssen dynamisch für die auftretende Stoßenergie des Spanngewichtes berechnet werden;
dabei kann zur Berechnung der auftretenden Stoßenergie des Spanngewichtes 1/3 der größten
Fahrgeschwindigkeit angenommen werden. Bei über- oder untersetzter Abspannung gilt dies sinngemäß.
Die Tragkonstruktion muss die entsprechenden Stoßkräfte aufnehmen können.
5.2.3.5 Die oberen Endanschläge, die nicht nach 5.2.3.4 dimensioniert werden, müssen für die 1,5-
fache Grundspannkraft bemessen werden.
5.2.3.6 Für die Bemessung der Tragkonstruktionen müssen die Kräfte, die auf die Endanschläge
wirken, nach 5.2.3.4 und 5.2.3.5 als außergewöhnliche Einwirkungen berücksichtigt werden.
5.2.4 Anzeige
Die Stellung der beweglichen Teile der Spanneinrichtung muss auf Skalen, deren Nullpunkt dem unteren
bzw. hinteren Endanschlag entsprechen muss, abgelesen werden können.
5.3 Seilendbefestigungen
5.3.1 Allgemeines
Die Seilendbefestigungen müssen nach EN 12927:2019 ausgewählt werden.
Die Seilendbefestigungen müssen für die Instandhaltung und die Prüfung gut zugänglich sein.
Sie müssen so angelegt sein, dass ständige Feuchtigkeit vermieden wird.
Ihre Inspektion und Erneuerung muss nach EN 12927:2019 erfolgen.
5.3.2 Seilköpfe
Die allgemeinen Anfor
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